Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen, soweit nicht im Einzelfall schriftlich besondere Vereinbarungen getroffen werden.
Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner sind nur dann verbindlich, wenn dieses von uns schriftlich bestätigt worden ist.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend.
Sie erfolgen nach besten Wissen, jedoch unverbindlich für uns. Sämtliche Angebotsunterlagen wie Zeichnungen, Muster usw. bleiben unser Eigentum und können jederzeit zurückgefordert werden.
3. Auftragsbestätigung
Verträge mit uns bedürfen – sofern nicht ein schriftliches Angebot von uns vorliegt – unserer schriftlichen Annahmeerklärung. Verträge mit uns kommen weiterhin durch unsere Lieferung und/oder Leistung zustande.
Mündliche oder fernmündliche Bestellungen oder Nebenabsprachen werden erst durch schriftliche Bestätigung durch uns oder durch Lieferung und/oder Leistung angenommen.
4. Lieferzeit
Liefertermine sind unverbindlich.
Nichteinhaltung der Lieferzeit berechtigt den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrage. Bei Überschreiten der Lieferzeit von mehr als 4 Wochen ist der Besteller allerdings berechtigt, uns schriftlich zur Lieferung binnen einer Nachfrist von 4 Wochen aufzufordern. Wird von uns die Leistung auch binnen dieser Nachfrist nicht erbracht, ist der Besteller berechtigt, schriftlich vom Vertrage zurückzutreten.
Sowohl bei verspäteter Lieferung als auch bei einem Rücktritt vom Vertrage wegen verspäteter Lieferung stehen dem Besteller keine weitergehenden Ansprüche gegen uns zu, insbesondere kein Anspruch auf Schadensersatz.
Von uns nicht zu vertretende Ereignisse wie Betriebsstörungen, Materialmangel, höhere Gewalt und sonstige von uns nicht zu vertretende Gründe, die eine Lieferungsmöglichkeit ausschließen, berechtigen uns, vom Vertrage zurückzutreten oder die vereinbarten Lieferzeiten entsprechend zu verlängern.
5. Verpackung und Versand
In unseren Katalogpreisen sind normale Verpackungskosten enthalten. Nur besonders aufwendige Verpackung wird gesondert berechnet.
Soweit wir nach der Verpackungsverordnung verpflichtet sind, die zum Transport verwendete Verpackung zurückzunehmen, trägt der Besteller die Kosten des Rücktransports der verwendeten Verpackung und die angemessenen Kosten der Verwertung.
Der Versand erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frachtfrei, es sei denn es wurde "Ab Werk" vereinbart. Für Inseln gelten Sonderkonditionen. Als Frachtzahler bestimmen wir die Versandart. Export bitte anfragen.
6. Preise
Alle von uns angegeben Preise verstehen sich in Euro unter Berücksichtigung unserer Frachtenregelung ausschließlich Verpackung und etwaiger Versicherung.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nur dann im Preis enthalten, wenn dieses im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vermerkt ist.
Wir behalten uns bei veränderter Kostenlage eine dieser angemessene Preiskorrektur vor, ohne daß dem Besteller hieraus ein Rücktrittsrecht vom Vertrage erwächst, sofern zwischen Vertragsabschluß und Lieferung mehr als 6 Monate liegen. Die Erhöhung darf nicht mehr als 5 % des ursprünglich vereinbarten Preises ausmachen.
7. Zahlungen
Unsere sämtlichen Rechnungen sind fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto.
Bei verspäteter Zahlung tritt bereits mit Zugang der ersten Mahnung Verzug ein. Es werden Verzugszinsen berechnet, deren Höhe sich an der jeweiligen Lage am Kapitalmarkt richtet. Gerät der Besteller mit der Zahlung einer fälligen Rechnung in Verzug, so werden damit sämtliche weiteren Forderungen an ihn sofort fällig und zwar auch dann, wenn deren Zahlungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Bei Lieferung an unbekannte Abnehmer oder solche, über deren Kreditwürdigkeit wir nicht ausreichend informiert sind, behalten wir uns vor, Vorauskasse oder sonstige Sicherheiten zu verlangen. Dieses gilt auch für den Fall, daß frühere Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt worden sind oder der Auftrag bereits bestätigt bzw. teilweise ausgeführt worden ist und uns negative Informationen über unseren Abnehmer zugehen.
Bei Einräumung von Ratenzahlungen wird die Restsumme fällig, wenn der Käufer mit einer Rate ganz oder teilweise den vereinbarten Zahlungstermin überschreitet.
Bei etwaiger Entgegennahme von Akzepten gehen Diskont und Spesen zu Lasten des Einreichers.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Bezahlung aller vergangenen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung – einschließlich aller Nebenforderungen – bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel gilt dieses bis zur Scheck- oder Wechseleinlösung. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.
Der Käufer ist berechtigt, die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern und zu verarbeiten. Hierfür gelten folgende Vereinbarungen:
a) Wird die Ware verarbeitet oder mit einer anderen Ware zu nicht mehr bestimmbaren Anteilen vermischt und ist bei den neu entstandenen Waren nicht nur unwesentlicher Bestandteil, überträgt der Käufer zur Sicherung unserer Forderungen das Eigentum einer entstandenen Sache schon jetzt und gleichzeitiger Vereinbarung auf uns, daß der Käufer diese Sache für uns verwahrt.
b) Durch die Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch den Käufer von uns vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen.
c) Der Käufer ist berechtigt, Vorbehaltsware bzw. die neu entstandene Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt dann die Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware oder wenn sie mit anderen Gegenständen verarbeitet oder vermischt ist, in Höhe des Anteils, in dem der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache erworben hat, dergestalt an uns ab, daß die gegen den Dritten entstandene Forderung auf uns übergeht, ohne daß es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf. Der Käufer ist, solange er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, ermächtigt, die Forderung für unsere Rechnung einzuziehen. Der Käufer ist allerdings verpflichtet, uns auf Verlangen den Drittschuldner - gegebenenfalls mit dem erworbenen Miteigentumsanteil an der neuen Sache – mitzuteilen. Wir sind berechtigt, dem Drittschuldner von dem Forderungsübergang Mitteilung zu machen und Zahlung an uns zu verlangen.
9. Gewährleistung
Reklamationen aller Art werden von uns nur anerkannt, wenn uns innerhalb 8 Tagen etwaige Mängel unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich und substantiiert mitgeteilt werden.
Wir gewähren eine Garantie von 60 Monaten, in im Katalog angegebenen Ausnahmen 24 Monate.
Für nachweisliche Material- und Fabrikationsfehler leisten wir kostenlos Ersatz in der ursprünglich bestellten Form, wobei es uns überlassen bleibt, die Ware nachzubessern oder Ersatzware zu liefern.
Weitergehende Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art werden ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere auch für Ansprüche aus Folgeschäden.
Sind an den von gelieferten Waren vom Käufer oder Dritten eigenmächtige Änderungen vorgenommen worden, geht damit jedes Reklamationsrecht verloren.
Bei Waren, die von uns auftragsgemäß unmittelbar an Dritte zu versenden sind, hat die Abnahme bei uns zu erfolgen. Unterläßt der Besteller dieses, gilt die Ware als bedingungsmäßig geliefert. Eine Reklamation ist ausgeschlossen.
Eine Abtretung vorgenannter Gewährleistungsansprüche durch unsere Kunden, insbesondere an den Endabnehmer ist ausgeschlossen. Die Gewährleistung hat nur unserem Auftraggeber gegenüber Gültigkeit.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle sich aus den Geschäften mit unseren Kunden ergebenen Rechte und Pflichten gilt für beide Teile Borgholzhausen als Erfüllungsort. Als Gerichtsstand gilt je nach Höhe des Streitwertes Brühl oder Köln.
11. Sonstiges
Vorstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen werden Vertragsbestandteil sämtlicher von uns abgeschlossener Verträge.
Jeder Besteller erkennt durch Auftragserteilung unsere vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil und als auch für sich rechtsverbindlich an, erkennt weiterhin an, daß seine allgemeinen Geschäftsbedingungen – auch wenn diese auf seinem Auftragsformular vermerkt sein sollten – nicht Vertragsbestandteil werden. Dieses gilt auch dann, wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Kunden von uns nicht ausdrücklich abgelehnt werden.
Etwaige Abweichungen von vorstehenden Bedingungen sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hiervon nicht berührt.




